Sie überlegen, eine Ladestation, Wallbox oder Ladesäule installieren zu lassen? Wenn Ihr Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen liegt, können Sie attraktive Fördermöglichkeiten des Landes NRW beantragen.
Was wird gefördert?
Gefördert wird der Kauf und die Installation von Ladeinfrastruktur im privaten und öffentlichen Raum. Im Folgenden konzentrieren wir uns auf die Fördervoraussetzungen im privaten Bereich.
Fördervoraussetzungen
1) Sie müssen entweder Ökostrom beziehen oder vor Ort erzeugten regenerativen Strom zum Beispiel aus einer Photovoltaikanlage zumindest teilweise für die Ladestation nutzen.
2) Die Ladestation, Wallbox oder Ladesäule muss über eine mögliche Ladeleistung von mindestens 11kW verfügen. Ob Sie sich für eine Ladesteckdose oder ein fest installiertes Kabel entscheiden, ist hierbei irrelevant.
Förderhöhe
Als privater Besitzer werden bei Ladestationen bis 50 kW Leistung ohne Photovoltaikanlage mit 1.000 € gefördert. Wenn Sie diese in Kombination mit einer Photovoltaikanlage errichten, erhalten Sie 1.500 €.
Den Originaltext sowie das Antragsformular finden sie hier:
Bis zu 1.500 € Förderung für Ihre Ladestation, Wallbox oder Ladesäule.
Als Photovoltaikanlagen Betreiber profitieren Sie doppelt. Höhere Eigennutzung Ihres Solarstroms und eine erhöhte Fördersumme.
Änderungen vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr. Stand 8.04.2022