Häufige Fragen zur Solarenergie

Die Photovoltaikanlage sollte bei der Gebäudeversicherung mitversichert werden. Wir stellen Ihnen kostenlos den letzten Testbericht der Stiftung Warentest zur Verfügung. Achten Sie bei der Auswahl darauf, dass alle Schadensfälle im Zusammenhang mit der PV-Anlage übernommen werden und die Versicherung nicht mehr als 100€ im Jahr kostet!

Sie müssen ein sogenanntes PV-Gewerbe anmelden und bekommen dafür vom Finanzamt eine Steuernummer zugeteilt. Einnahmen und Kosten müssen Sie jährlich in einer Einnahmenüberschussrechnung gegenüberstellen und dem Finanzamt mitteilen. Wir helfen Ihnen bei Anmeldung, Berechnung und mit Steuerspartipps!

In Ihrer Zählerverteilung (der mit den Sicherungen ;)) wird ein Zweirichtungszähler eingebaut. Dabei muss jeder Elektroinstallateur den Sicherheitsstandard der Hauselektronik auf den neusten Stand bringen. Lassen Sie sich im Vorfeld zu Kosten des Zählertausches und Einhalten der Sicherheitsstandards beraten, um nicht auf vermeintlich günstige Angebote hereinzufallen.

Ja, Photovoltaikanlage und Stromspeicher müssen getrennt im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Wir zeigen Ihnen Schritt für Schritt, wie dies funktioniert: Schritt für Schritt Anleitung: Registrierung einer Photovoltaikanlage und eines Stromspeichers im Marktstammdatenregister

Dieser gesetzlich vorgeschriebene Eintrag in ein zentrales Register ist sinnvoll und leicht umzusetzen. Sollten Sie Probleme haben, helfen wir Ihnen selbstverständlich weiter.

Sie müssen für den selbst verbrauchten Strom Umsatzsteuer abführen. Dafür erhalten Sie die Mehrwertsteuer beim Kauf der Anlage zurück. Auch die EEG-Vergütung unterliegt der Umsatzsteuer. Und Sie können die Anlage abschreiben, d.h. steuerlich geltend machen. Damit Sie im Steuersumpf den Überblick behalten, klären wir Sie umfassend auf und helfen mit vorausgefüllten Formularen und konkreten Rechenbeispielen.

Der Autarkiegrad gibt den Prozentsatz des Gesamtstrombedarfs an, der von der eigenen Photovoltaik-Anlage gedeckt wird. Bespiel: Ein Haushalt verbraucht 4000 kWh/Jahr, der Anteil des selbst erzeugten Stroms liegt bei 3000 kWh/Jahr, das entspricht einem Autarkiegrad von 75%.

Die Eigenverbrauchsquote gibt den Anteil des selbstverbrauchten Stroms vom gesamt erzeugten Strom an. Beispiel: Ein Haushalt erzeugt 6000 kWh/Jahr und verbrauchen davon 3000 kWh/Jahr selbst, das entspricht einer Eigenverbrauchsquote von 50%.

Die feste Einspeisevergütung nach EEG liegt für Solaranlagen kleiner als 10 kWp bei 12,31 Cent/kWh, bei Solaranlagen kleiner als 40 kWp bei 11,97 Cent und für Solaranlagen bis 500 kWp bei 10,71 Cent/kWh. Bei Solaranlagen auf Freiflächen liegt die Einspeisevergütung bei 8,53 Cent/kWh.

Die KfW Bank fördert mit dem Programm 275 Privatpersonen und Unternehmen, die sich ein stationäres Batteriespeichersystem in Verbindung mit einer Solaranlage zulegen möchten. Dabei werden bis zu 25% der Investitionskosten für dieses stationäre Batteriespeichersystem in Form von Tilgungszuschüssen erstattet. Die Bedingung für diese Föderung ist die Abregelung der maximalen Einspeiseleistung von bisherigen 70% auf 50%. Je nach Anlagengröße und Verbrauch empfehlen wir die Förderung. Formulare zur Beantragung der Förderung finden Sie hier KfW-Erneuerbare Energie

Für die Mehrwertsteuerrückerstattung melden Sie ein Unternehmen zur Stromerzeugung an. Hierfür füllen Sie mit unserer Hilfe nach der Inbetriebnahme den "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" aus und tragen monatlich und nach einem Jahr quartalsweise in das ElsterOnline Portal Ihre Einspeisevergütung ein. Daraufhin bekommen Sie Ihre Mehrwertsteuer Ihrer Investition vom Finanzamt zurückerstattet.

Der Stromspeicher ist von der Größe vergleichbar mit einer Waschmaschine und sollte optimaler Weise im Hausanschlussraum Platz finden.

Ihr erzeugter Solarstrom deckt zunächst den eigenen Hausbedarf.

Mit dem Überschusstrom wird dann Ihr Stromspeicher gefüllt. Ist Ihr Stromspeicher voll geladen, speisen Sie den dann noch überschüssigen Strom in das öffentliche Netz ein und werden von Ihrem Energieversorger nach dem EEG vergütet.

In diesem Fall wird Ihr Strombedarf im Haushalt durch Ihren Stromspeicher bereitgestellt. Ist dieser leer, beziehen Sie Ihren Strom von Ihrem jetzigen Energieversorger aus dem öffentlichen Stromnetz.

Die Amortisationszeit meint den Zeitpunkt, ab dem die Ersparnisse die anfängliche Investitionsumme übersteigen.

Die Erzeugung einer elektrischen kWh durch fossile Brennstoffe emittiert ca. 0,6 kg CO2. Eine durchschnittliche Photovoltaik-Anlage, die 6000 kWh im Jahr produziert, spart damit 3600 kg CO2 jährlich ein. Allerdings wird bei der Produktion sowie beim Transport und der Installation der Photovoltaik-Anlage ca. 3500 kg CO2 freigesetzt, sodass der ökologische Amortisationszeitpunkt nach ca. einem Jahr eintritt.

Ein zwei bis vier Personenhaushalt verbraucht durchschnittlich 3000 kWh bis 5000 kWh im Jahr. Eine sieben kWp Photovoltaik-Anlage erzeugt durchschnittlich ca. 6400 kWh im Jahr. Damit wird fast doppelt so viel produziert wie Sie verbrauchen. Ihren Stromverbrauch können Sie in den Rechnungen Ihres Energieversorgers nachlesen, auf Anfrage erhalten Sie diesen auch mitgeteilt. Wie viel Strom Ihre Photovoltaikanlage dann produzieren sollte, hängt maßgeblich von diesem Verbrauch ab, sprechen Sie uns an!

Experten gehen von einer durchschnittlichen Strompreiserhöhung von 4-6% in den nächsten 10 Jahren aus. Seit der Jahrtausendwende ist der Strompreis um ca. 7% jährlich gestiegen. Vorallem der Atomausstieg soll Hauptkostentreiber sein.

Bei Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung bis 100kWp kann der Netzbetreiber die Wirkleistungseinspeisung auf 70% begrenzen lassen. Damit soll das Stromnetz vor allem an sonnigen Tagen nicht überlastet werden, wenn viel Solarstrom erzeugt wird. Für den Besitzer einer Photovoltaik-Anlage ist dies ärgerlich, da die Anlage meist mehr Strom erzeugen könnte. Abhilfe schaffen kann in diesem Fall ein Stromspeicher wie die sonnenBatterie, indem der Strom bei Überproduktion lokal gespeichert wird.