Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Voltark GmbH für den Verkauf von Produkten und das Erbringen von Leistungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) der Voltark GmbH („1K5°-GESELLSCHAFT“) regeln den Verkauf der durch die 1K5°-Gesellschaft angebotenen Produkte und das Erbringen von Leistungen an und mit den Produkten.

(2) Inhalt und Umfang der vereinbarten Leistungen bestimmen sich, in nachfolgender Reihenfolge, aus (i) einem zwischen der 1K5°-Gesellschaft und dem Kunden geschlossenen Einzelvertrag mit den beigefügten Anlagen; (ii) dem Angebot, der Bestellung und der dazugehörigen Auftragsbestätigung (zusammenfassend der „Auftrag“); (iii) ergänzenden Leistungsbeschreibungen, einschließlich auch überlassener Bedienungsanleitungen und der technischen Spezifikationen für die Produkte; (iv) diesen AGB; und (v) den gesetzlichen Bestimmungen (zusammenfassend der „Vertrag“).

(3) Die AGB gelten sowohl für Kunden, die Verbraucher i.S.v. § 13 BGB sind, als auch für Kunden, die Unternehmer i.S.v. § 14 BGB sind.

(4) Ist der Kunde ein Unternehmer, gelten die nachstehenden AGB für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen der 1K5°-Gesellschaft und dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Bestandteil des Vertrags. Diese AGB gelten auch dann, wenn die 1K5°-Gesellschaft in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Geschäftsbedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführt.

§ 2 Angebote | Vertragsschluss | Vertragsgegenstand

(1) Die Angebote der 1K5°-Gesellschaft gegenüber Unternehmern, gleich ob mündlich oder schriftlich, sind freibleibend und unverbindlich.

(2) Nicht bindend sind Angaben in Broschüren, Prospekten, Anzeigen, Online-Medien und sonstigen, durch die 1K5°-Gesellschaft veröffentlichten Werbematerialien.

(3) Die Angebote und/oder Aktionsangebote auf der Website der 1K5°-Gesellschaft und mit ihr verbundener Unternehmen, insbesondere der 1KOMMA5° GmbH (www.1komma5grad.com), stellen keine bindenden Vertragsangebote dar. Sie sind lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden für das jeweilige Produkt und die Leistung.

(4) Die durch den Kunden unterzeichnete schriftliche Bestellung oder eine Bestellung über die Website der 1K5°-Gesellschaft ist ein bindendes Angebot des Kunden auf Abschluss eines Kaufvertrags sowie ggf. eines Dienst- oder Werkvertrags mit der 1K5°-Gesellschaft für die Montage und Inbetriebnahme der jeweiligen Produkte.

(5) Die 1K5°-Gesellschaft kann das Angebot des Kunden auf Abschluss eines Vertrags durch Auftragsbestätigung und/oder Rechnungsstellung annehmen. Der Auftragsannahme gleich ist die Versendung der Rechnung.

(6) Vertragsgegenstand sind die im Auftrag näher bezeichneten Produkte sowie Dienst- und Werkleistungen.

(7) Ist das gewünschte Produkt nicht verfügbar, informiert die 1K5°-Gesellschaft den Kunden hierüber unverzüglich und unterbreitet, soweit möglich, ein Ersatzangebot. Lehnt der Kunde das ersatzweise angebotene Produkt ab, oder kann ein Ersatzprodukt nicht angeboten werden, steht den Parteien ein Sonderrücktrittsrecht zu. Die 1K5°-Gesellschaft wird durch den Kunden geleistete Anzahlungen unverzüglich erstatten. Auf § 3 Abs. 1 wird ergänzend verwiesen.

§ 3 Leistungen der 1K5°-Gesellschaft

(1) Die 1K5°-Gesellschaft macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass aufgrund der weltweiten Lieferprobleme für Produkte im Bereich der erneuerbaren Energien aktuell die Lieferung bestimmter Fabrikate von Anlagen und Komponenten nicht zugesichert werden kann. Die Lieferung eines anderen Fabrikats bei Lieferschwierigkeiten des ursprünglich gewählten Herstellers berechtigt dann nicht zum Rücktritt vom Vertrag, wenn es sich hierbei um ein mindestens gleich- oder auch höherwertiges Produkt des gleichen oder eines vergleichbaren Herstellers mit vergleichbaren Garantien handelt oder um eine aktuellere Modellreihe des Herstellers, welches in Funktion, Qualität, Größe und Form nicht wesentlich von den Vorgängermodellen abweicht. Die 1K5°-Gesellschaft wird den Kunden unverzüglich informieren, soweit Lieferschwierigkeiten absehbar sind. Auf § 2 Abs. 7 wird verwiesen.

(2) Soweit für die jeweils vertragsgegenständlichen Produkte erforderlich und vereinbart, bereitet die 1K5°-Gesellschaft bzgl. des jeweiligen Produkts die Anfragen beim zuständigen Netzbetreiber vor, übermittelt diese und erbringt die An- und Fertigmeldung der Anlagen. Auf § 8 Abs. 7 wird verwiesen.

(3) Nicht Gegenstand der durch die 1K5°-Gesellschaft zu erbringenden Leistungen ist das Setzen von Messsystemen, einschließlich eines Zweirichtungszählers oder des Zählers für Wärmepumpen. Diese Leistung ist durch den jeweils zuständigen Netzbetreiber auszuführen.

(4) Soweit nicht explizit durch den Kunden gesondert beauftragt, sind die Neuinstallation oder Erweiterung eines Zählerschranks, Anpassen der vorhandenen Elektroinstallationen im Haus des Kunden, Herstellen eines Internetanschlusses und Bereitstellen der für den Internetanschluss erforderlichen Geräte, z.B. ein Router, als auch die Abstimmung mit den Anbietern der Telekommunikationsleistungen, nicht Gegenstand des angebotenen Leistungsumfangs. Auf die Mitwirkungsleistungen des Kunden gem. § 8 Abs. 5 und 6 wird verwiesen.

(5) Hat der Kunde bei der 1K5°-Gesellschaft die Vorbereitung für einen durch die 1KOMMA5° Services GmbH angebotenen Stromtarif gebucht, obliegt der 1K5°-Gesellschaft ausschließlich die technische Vorbereitung für die Strombelieferung entsprechend den Anforderungen der 1KOMMA5° Services GmbH. Gleiches gilt im Falle der Beauftragung der 1K5°-Gesellschaft durch die 1KOMMA5° Services GmbH mit der Installation und Inbetriebnahme von Heartbeat. Der Stromliefervertrag, der Nutzungsvertrag für Heartbeat oder der Vertrag über das Erbringen von Energiedienstleistungen wird unmittelbar zwischen dem Kunden und der 1KOMMA5° Services GmbH geschlossen; die Leistungserbringung richtet sich ausschließlich nach diesen Verträgen. Die 1K5°-Gesellschaft ist hieran nicht beteiligt und wird nicht verpflichtet.

§ 4 Besondere Bestimmungen beim Kauf und der Installation von PV-Anlagen

(1) Die im Lieferumfang enthaltene Unterkonstruktion der PV-Anlage ist ein handelsübliches Produkt mit einer angemessenen Qualität von einem anerkannten Hersteller. Die Lieferung eines bestimmten Fabrikats ist nicht vereinbart und nicht geschuldet.

(2) Die mit der durch die 1K5°-Gesellschaft angebotenen Gerüstpauschale abgegoltenen Leistungen ergeben sich aus dem Auftrag. Soweit darüberhinausgehende Gerüste und Hilfsmittel für den Aufbau und die Montage der Anlagen erforderlich sind, werden diese gesondert berechnet. Die 1K5°-Gesellschaft wird ein entsprechendes Angebot erstellen.

(3) Die Leistung der PV-Anlage wird durch die Anzahl und die Leistung der verwendeten Module bestimmt. Die Gesamtleistung der installierten PV-Anlage kann daher sowohl höher als auch niedriger ausfallen, als in der Bestellung angegeben. Die in der Bestellung angegebene Gesamtleistung und der Preis beziehen sich ausschließlich auf die Anzahl der Module und deren jeweilige Nennleistung, wie sie sich aus dem durch den Hersteller der Module herausgegebenen technischen Datenblatt ergeben, sind jedoch ausdrücklich keine Zusicherung bzgl. der Gesamtleistung der PV-Anlage.

§ 5 Vor-Ort-Termin

(1) Die Parteien können die Durchführung eines Vor-Ort-Termins vereinbaren, im Rahmen dessen die technischen und baulichen Voraussetzungen am Installationsort geprüft werden.

(2) Auf Basis der Ergebnisse des Vor-Ort-Termins unterbreitet die 1K5°-Gesellschaft dem Kunden ein Angebot für den Kauf, die Lieferung, Installation und Inbetriebnahme der Produkte oder konkretisiert ein bereits unterbreitetes Angebot. Beauftragt der Kunde die 1K5°-Gesellschaft im Anschluss an den Vor-Ort-Termin mit der Ausführung der Leistungen, wird eine etwaig durch den Kunden für den Vor-Ort-Termin bezahlte Vergütung oder eine durch den Kunden vorab geleistete Reservierungsgebühr im Rahmen der Endabrechnung des Auftrags angerechnet, soweit nicht abweichend zwischen den Parteien vereinbart.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, (i) der 1K5°-Gesellschaft den für die Durchführung des Vor-Ort-Termins erforderlichen Zugang zum Leistungsort zu verschaffen; und (ii) die sich aus dem Auftrag ergebenden Mitwirkungsleistungen zu den vereinbarten Leistungsterminen jeweils auf eigene Kosten vorzunehmen bzw. bereitzustellen.

(4) Die für den Vor-Ort-Termin vereinbarten Termine sind verbindlich. Soweit ein vereinbarter Termin durch den Kunden weniger als fünf (5) Werktage vor dem vereinbarten Zeitpunkt abgesagt wird, hat der Kunde die volle Vergütung zu zahlen. Ist der Kunde Verbraucher, gilt dieses nur, soweit er die kurzfristige Absage zu vertreten hat.

§ 6 Beantragung von Fördermitteln

(1) Die Beantragung von Fördermitteln durch die 1K5°-Gesellschaft für einen Kunden bedarf einer gesondert zwischen den Parteien zu schließenden Vereinbarung.

(2) Der Kunde hat der 1K5°-Gesellschaft die für die Beantragung und Durchführung des Förderverfahrens erforderlichen Vollmachten und Unterlagen jeweils unverzüglich und innerhalb der gesetzten Fristen zur Verfügung zu stellen. Die 1K5°-Gesellschaft macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die verzögerte Übermittlung von erforderlichen Unterlagen und Vollmachten zur Ablehnung eines Förderantrags führen kann.

(3) Die 1K5°-Gesellschaft haftet ausdrücklich nicht für die Förderfähigkeit der vertragsgegenständlichen Anlagen oder die Gewährung einer Förderung in einer bestimmten Höhe.

(4) Schließt das Förderprogramm einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn aus, kann eine verbindliche Auftragserteilung erst nach Zustellung des Förderbescheids erfolgen. Aufgrund der langen Bearbeitungsfristen durch die zuständigen Behörden kann es zwischen Antragstellung und Zuschlag der Fördermittel zu Erhöhungen der Materialpreise kommen. Wurde zwischen den Parteien ein bedingter Vertrag über das Erbringen der Leistungen geschlossen, steht dem Kunden für den Fall der zwischenzeitlichen Preiserhöhung ein Sonderrücktrittsrecht zu.

(5) Soweit der Kunde Fördermittel selbst beantragt, hat er die 1K5°-Gesellschaft rechtzeitig und umfassend hierüber und über etwaig zu beachtende Voraussetzungen für die Gewähr der Fördermittel zu informieren. Die 1K5°-Gesellschaft haftet ausdrücklich nicht für die Versagung einer Förderung, soweit diese auf eine unzureichende oder verspätete Information der 1K5°-Gesellschaft durch den Kunden zurückzuführen ist.

§ 7 Sonderrücktrittsrechte der Parteien

(1) Die 1K5°-Gesellschaft kann, ohne Anspruch des Kunden auf Schadenersatz, vom Vertrag zurücktreten, wenn die technischen, baulichen oder regulatorischen Rahmenbedingungen vor Ort eine Durchführung des Auftrags zu den vereinbarten Bedingungen nicht ermöglichen und der Kunde trotz Mahnung durch die 1K5°-Gesellschaft diese Mängel nicht binnen 4 (vier) Wochen nach Mitteilung fachgerecht behoben hat. Auf § 8 und § 9 wird verwiesen.

(2) Ist die Zustimmung des Netzbetreibers, von Behörden oder weiteren Dritten für die Herstellung der beauftragten Anlagen erforderlich, steht den Parteien ein Sonderkündigungsrecht zu, wenn die Genehmigungen verweigert werden und sie auch bei Aufwenden eines angemessenen Aufwands nicht erlangt werden können.

(3) Geht dem Abschluss über den Kauf und die Installation einer Anlage ein Antragsverfahren über Fördermittel voran und werden die Fördermittel abgelehnt, steht dem Kunden ein außerordentliches Rücktrittsrecht vom Vertrag zu.

(4) Der Kunde kann ferner vom Vertrag zurücktreten, wenn er diesen unter dem Vorbehalt einer Finanzierungszusage durch Dritte schließt und der Dritte die Finanzierung ablehnt. Auf Verlangen hat der Kunde der 1K5°-Gesellschaft einen Nachweis der zurückgewiesenen Finanzierungsanfrage vorzulegen.

(5) Bis zum Ausüben des Sonderrücktrittsrechts bereits durch die 1K5°-Gesellschaft auf Wunsch des Kunden erbrachte Leistungen sind entsprechend der Bedingungen des Vertrags zu vergüten. Gleiches gilt, soweit der Kunde geschuldete Mitwirkungshandlungen nicht, oder nicht innerhalb vereinbarter Fristen erbracht hat. Auf § 8 und § 9 wird verwiesen.

§ 8 Allgemeine technische Voraussetzungen und Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass ein ungehinderter Montagebeginn, d.h. insbesondere der Zugang zur Baustelle (Zufahrtswege für Schwerlast-, Nutz- und Kraftfahrzeuge) sichergestellt ist, Dachflächen (bei Montage einer PV-Anlage) unverbaut bzw. die vorgesehenen Aufstellungsorte (z.B. der Keller / Technikraum) besenrein und die für die Aufstellung und Montage benötigten Flächen freigeräumt sind.

(2) Der Kunde ist weiterhin verpflichtet, der 1K5°-Gesellschaft unentgeltlich jeweils einen Strom- und Wasseranschluss sowie ausreichend Lager- und Arbeitsfläche zur Verfügung zu stellen und hat dafür Sorge zu tragen, dass Baustoffe auf der Baustelle abgeladen und für die Dauer der Arbeiten dort fachgerecht und sicher vor Diebstahl und Beschädigung gelagert werden können. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrags bleibt vorbehalten.

(3) Der Kunde hat einen Zählerschrank gem. den jeweils aktuellen Anforderungen nach VDE/TAB Standard, oder anderen, sich aus dem Vertrag ergebenden Anforderungen, zur Verfügung zu stellen.

(4) Der Kunde hat eine stabile Internetverbindung zur Verfügung zu stellen, welche die sich aus dem Auftrag ergebende Upload/Download-Leistung erbringt.

(5) Weiter hat der Kunde die für die Verbindung der Anlagen mit dem Internet erforderlichen Anschlüsse und Geräte bereitzustellen. Bis zum vereinbarten Montagetermin hat der Kunde insbesondere auf eigene Kosten eine feste, mit dem Router verbundene Netzwerkleitung am Aufstellungsort der Anlagen bzw. des Wechselrichters bereitzustellen.

(6) Im Standard werden die Anlagen durch die 1K5°-Gesellschaft unter Verwendung eines störungsfreien Netzwerk-Switchs mit dem Netzwerk verbunden. Ist eine durch den Kunden vorbereitete Netzwerkleitung zum vereinbarten Montagetermin nicht vorhanden, verlegt die 1K5°-Gesellschaft lose Netzwerkkabel, um die erforderliche Verbindung zwischen dem Router und dem jeweiligen Produkt herzustellen. Eine Verlegung der Netzwerkkabel in Kabelrohren bzw. Kabelkanälen ist durch die 1K5°-Gesellschaft nicht geschuldet. Das Einbringen lose verlegter Netzwerkkabel in Kabelrohre bzw. Kabelkanäle obliegt dem Kunden.

(7) Der Kunde hat die für die Registrierung und Fertigmeldung der Anlagen erforderlichen Erklärungen abzugeben und hierfür vorbereitete Vollmachten bzw. Formulare zu unterzeichnen.

§ 9 Besondere Voraussetzungen und Mitwirkungshandlungen bei PV-Anlagen

(1) Wird die PV-Anlage auf einem Ziegeldach montiert, stellt der Kunde der 1K5°-Gesellschaft vor Beginn der Ausführung der Montage eine angemessene Anzahl von Dach- und ggf. Firstziegeln zur Verfügung, damit Ziegel, die bei der Montage beschädigt werden, ersetzt werden können. Etwaige Schadenersatzansprüche des Kunden aufgrund durch die 1K5°-Gesellschaft vorsätzlich oder grob fahrlässig geschädigten Ziegeln bleiben hiervon unberührt. Sind die beim Kunden verbauten Ziegel nicht mehr am Markt erhältlich, besteht im Falle der Haftung der 1K5°-Gesellschaft lediglich der Anspruch auf Ersatz der beschädigten Ziegel durch ein vergleichbares Modell.

(2) Bei der Montage einer PV-Anlage obliegt dem Kunden die Bereitstellung der Dimensionierung, Auslegung und Anpassung eines Schneefangs.

(3) Der Kunde haftet dafür, dass der Aufstellungsort bei Aufnahme der Leistungserbringung durch die 1K5°-Gesellschaft die Voraussetzungen für die Montage einer PV-Anlage erfüllt. Insbesondere hat das Dach die für die Installation und den Betrieb der PV-Anlage erforderlichen Voraussetzungen zu erfüllen. Hierzu zählt, dass das Dach die statischen Voraussetzungen für die zusätzliche Aufnahme des Gewichts der PV-Anlage erfüllt sowie Unterbau, Dämm- und Isolierschichten, die Dachkonstruktion, der Dachaufbau und die Dachziegel die Montage einer Anlage ermöglichen, ohne dass hierdurch Schäden entstehen. Der Kunde hat diese Voraussetzungen vor Beginn der vereinbarten Leistungserbringung durch ein hierfür qualifiziertes Unternehmen prüfen zu lassen.

(4) Die 1K5°-Gesellschaft macht darauf aufmerksam, dass die brandschutzrechtlichen Voraussetzungen für die Montage einer PV-Anlage bundesweit nicht einheitlich geregelt sind. Die 1K5°-Gesellschaft kann den Kunden daher lediglich auf mögliche Genehmigungsvorbehalte hinweisen. Zu den Leistungen der 1K5°-Gesellschaft zählt jedoch ausdrücklich nicht die Überprüfung der öffentlich-rechtlichen Voraussetzungen für die Montage einer PV-Anlage, einschließlich der jeweils geltenden denkmal- oder brandschutzrechtlichen Bestimmungen sowie weiterer baurechtlicher Anforderungen nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen oder örtlichen Satzungen.

§ 10 Preise | Zahlungsbedingungen

(1) Soweit nicht abweichend vereinbart, ist die 1K5°-Gesellschaft 2 (zwei) Wochen ab Angebotsdatum an den Angebotspreis gebunden.

(2) Ist der Kunde ein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB, sind die im Angebot angegebenen Preise inkl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer; ist der Kunde Unternehmer i.S.v. § 14 BGB verstehen sich die Preise zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer.

(3) Leistungen, die nicht Gegenstand der Bestellung und der Auftragsbestätigung sind oder hiervon abweichen, werden gesondert zu den jeweils geltenden und durch die 1K5°-Gesellschaft bekanntgegebenen Bedingungen abgerechnet.

(4) Soweit nicht abweichend vereinbart, verstehen sich die Preise für die vertragsgegenständlichen Produkte „ab Lager“, einschließlich einer üblichen Verpackung, exklusive Fracht, Zoll, Versicherung, Montage und sonstiger Nebenkosten. Diese Positionen werden gesondert ausgewiesen und sind gesondert zu vergüten.

(5) Geschuldete Zahlungen sind binnen 3 (drei) Tagen bei Abschlagsrechnungen oder 14 (vierzehn) Tagen bei Endrechungen nach Abnahme des Gewerks bzw. Lieferung der Waren auf das vereinbarte Konto der 1K5°-Gesellschaft ohne Abzüge anzuweisen. Die 1K5°-Gesellschaft ist nach Maßgabe der Bestimmungen in § 13 zu Teilabnahmen berechtigt.

(6) Im Falle des Verzugs gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Sind Kosten und Zinsen entstanden, ist die 1K5°-Gesellschaft berechtigt, Zahlungen des Kunden zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

(7) Befindet sich der Kunde in Verzug, oder bestehen begründete Zweifel an dessen Zahlungsfähigkeit, sind sämtliche offenen Rechnungen der 1K5°-Gesellschaft sofort zur Zahlung fällig. Begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit eines Kunden bestehen dann, wenn Auskünfte von Auskunfteien oder der Schufa negativ sind, oder der Kunde 2 (zwei) Mal in Folge mit dem Ausgleich einer fälligen Forderung in Verzug gerät und trotz angemessener Frist den fälligen Betrag nicht innerhalb der gesetzten Frist ausgeglichen hat.

(8) Schuldbefreiende Zahlungen des Kunden können ausschließlich auf das in der Rechnung genannte Konto der 1K5°-Gesellschaft geleistet werden.

(9) Im Übrigen ergeben sich die Zahlungsbedingungen aus dem jeweiligen Auftrag.

§ 10a Nullsteuersatz für Umsätze im Zusammenhang mit bestimmten Photovoltaikanlagen | Zusicherung des Kunden

Die 1K5°-Gesellschaft erbringt die vertraglichen Leistungen umsatzsteuerfrei, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen des § 12 Abs. 3 UStG erfüllt sind.

Von der gesetzlichen Befreiung werden die Installation und die Lieferung von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage erfasst, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die vorstehenden Voraussetzungen gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird.

Der Kunde versichert hiermit, dass er die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Umsatzsteuerbefreiung kennt und diese für seine Bestellung erfüllt sind. Er bestätigt insbesondere, dass die bestellten Produkte in einer Photovoltaikanlage mit einer Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister bis 30 kWp eingesetzt werden, deren Betreiber er ist bzw. sein wird. Beträgt die Leistung einer solchen Anlage mehr als 30 kWp, versichert der Kunde, dass die bestellten Produkte in einer solchen Anlage eingesetzt werden, deren Betreiber er ist bzw. sein wird, und dass diese auf oder in der der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen bzw. öffentlichen oder anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Sollten die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Umsatzsteuerbefreiung ausnahmsweise nicht vorliegen, obliegt dem Kunden eine unverzügliche Mitteilungspflicht gegenüber der 1K5°-Gesellschaft.

§ 11 Aufrechnung | Zurückbehaltungsrecht

(1) Der Kunde kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt und unbestritten sind oder durch die 1K5°-Gesellschaft anerkannt wurden.

(2) Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung des Kunden ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

§ 12 Lieferung | Gefahrenübergang

(1) Verbindliche Liefertermine oder Lieferfristen bedürfen der Schriftform, wobei E-Mail ausreichend ist, wenn die Parteien im Rahmen der Vertragsdurchführung üblicherweise auf elektronischem Wege kommunizieren.

(2) In der Bestellung genannte Liefertermine sind als voraussichtliche Liefertermine unverbindlich.

(3) Schriftlich bestätigte Liefertermine und Lieferfristen sind eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware das Lager der 1K5°-Gesellschaft verlassen hat. Gleiches gilt, wenn die Ware ohne Verschulden der 1K5°-Gesellschaft nicht rechtzeitig versendet, aber die Versandbereitschaft mitgeteilt werden kann. Wird durch einen Umstand, den der Kunde zu vertreten hat, der Versand oder die Abnahme ohne Verschulden der 1K5°-Gesellschaft verzögert oder unmöglich gemacht, geht die Gefahr mit Absenden der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Der Kunde haftet für alle Schäden und Mehrkosten.

(4) Der Beginn der durch die 1K5°-Gesellschaft angegebenen Lieferfrist setzt in jedem Fall die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden, insbesondere Zahlungseingang, rechtzeitiges Einholen und Vorlage behördlicher und sonstiger Genehmigungen und Bauunterlagen sowie das Klären aller technischen Fragen voraus, soweit hierfür durch den Kunden beizubringende Informationen erforderlich sind.

(5) Die 1K5°-Gesellschaft ist zu Teillieferungen oder Teilleistungen berechtigt, wenn hierdurch die berechtigten Interessen des Kunden nicht unangemessen beeinträchtigt werden.

(6) Wird die 1K5°-Gesellschaft trotz Anwenden zumutbarer Sorgfalt an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen durch höhere Gewalt, insbesondere durch den Eintritt unvorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstände (z.B. Energieversorgungsschwierigkeiten, Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen, behördliche Anordnungen bzw. Verfügungen, eine Pandemie, kriegerische Handlungen, etc.) gehindert, auch wenn diese bei Lieferanten oder Vorlieferanten eintreten, verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang. Wird für die 1K5°-Gesellschaft in diesen Fällen die Lieferung der Leistung unmöglich, wird die 1K5°-Gesellschaft von ihren Leistungspflichten befreit. Ein Schadenersatzanspruch für den Kunden entsteht hierdurch nicht.

(7) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, ist die 1K5°-Gesellschaft berechtigt, sich den hierdurch entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzen zu lassen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Dem Kunden bleibt es vorbehalten nachzuweisen, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.

(8) Wird bei einem verbindlichen Liefertermin die Lieferung durch Verschulden der 1K5°-Gesellschaft verspätet ausgeführt und erleidet der Kunde einen Verspätungsschaden, kann er frühestens für die Zeit nach Ablauf der von ihm zu setzenden Nachfrist von mindestens 3 (drei) Wochen eine Verzugsentschädigung in Höhe des von ihm nachzuweisenden, im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren Schadens verlangen, maximal jedoch für jede volle Woche nach Ablauf der Nachfrist 0,5 % und höchstens 3 % des Kaufpreises desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Verspätung nicht in Gebrauch genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt bei Vorliegen grober Fahrlässigkeit oder bei Vorsatz nur insoweit, als dass sie sich auf atypische und nicht vorhersehbare Schäden bezieht.

(9) Die Lieferung ist durch den Kunden bei Übernahme auf sichtbare Schäden zu überprüfen. Sichtbare Schäden sind im Übergabeprotokoll schriftlich zu vermerken. Die 1K5°-Gesellschaft ist unverzüglich über festgestellte Schäden zu unterrichten.

(10) Mit der Übergabe der Ware an den Kunden geht die Gefahr auf diesen über. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr vom Tag der Versandbereitschaft an auf den Kunden über, wenn dieser sich in Annahmeverzug befindet.

§ 13 Übergabe, Abnahme der Anlagen

(1) Die Übergabe und Abnahme der Anlagen erfolgt nach erfolgreicher Montage und Inbetriebnahme durch die 1K5°-Gesellschaft. Die Parteien führen eine förmliche Abnahme durch. Diese wird durch die Unterzeichnung eines Abnahmeprotokolls durch den Kunden einerseits und den Vertreter der 1K5°-Gesellschaft, bzw. den durch die 1K5°-Gesellschaft ggf. beauftragten Subunternehmer andererseits abgeschlossen.

(2) Die 1K5°-Gesellschaft ist berechtigt, für in sich abgeschlossene Gewerke (z.B. Dachmontage der PV-Anlage, Lieferung und Installation einer Ladestation oder eines Batteriespeichersystems) Teilabnahmen durchzuführen, soweit hierdurch die berechtigten Interessen des Kunden nicht unangemessen beeinträchtigt werden. Die Bestimmungen gem. Abs. 1 gelten für Teilabnahmen entsprechend.

(3) Wegen unwesentlicher Mängel kann der Kunde die Abnahme der Leistungen nicht verweigern. Ein unwesentlicher Mangel im Sinne dieser Vorschrift ist ein Mangel, der den Einsatz der Anlagen zu ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch nicht einschränkt sowie auch keine Folgeschäden an bestehenden Geräten und Installationen des Kunden befürchten lässt.

(4) Der Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde die Anlagen nicht innerhalb einer durch die 1K5°-Gesellschaft gesetzten, angemessenen Frist abnimmt, obwohl der Kunde hierzu verpflichtet ist.

(5) Ist der Kunde Unternehmer, steht die vorbehaltlose Ingebrauchnahme der Anlagen der Abnahme gleich, soweit keine wesentlichen Mängel an den Anlagen bestehen.

§ 14 Gewerbliche Schutzrechte | Softwarenutzung

(1) Die 1K5°-Gesellschaft bleibt Inhaberin aller Urheber- und Verwertungsrechte an den dem Kunden im Rahmen der Auftragserfüllung überlassenen Plänen, Konstruktionszeichnungen, Präsentationen sowie sämtlichen Abbildungen, Zeichnungen, Aufzeichnungen, Bau- und Schaltplänen und sonstigen Unterlagen, gleich ob in schriftlicher oder elektronischer Form, welche durch die 1K5°-Gesellschaft angefertigt wurden. Sie dürfen ohne die Genehmigung der 1K5°-Gesellschaft Dritten nicht zugänglich gemacht oder durch den Kunden verwertet werden. Auf Anforderung durch die 1K5°-Gesellschaft sind sie mit der Versicherung, dass keine Kopien angefertigt wurden, zurückzugeben. Der Kunde haftet für jegliche, diesen Bedingungen widersprechende Verwendung der sich in seinem Besitz befindlichen Informationen.

(2) Bezüglich der im Lieferumfang enthaltenen Software sowie hierfür gelieferter Updates, Upgrades und Erweiterungen wird dem Kunden ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentation in dem Umfang zu nutzen, wie dieses zur ordnungsgemäßen Bedienung der jeweiligen Produkte und Leistungen entsprechend den Bestimmungen des überlassenen Handbuchs und der Anleitungen für diese Produkte erforderlich ist.

(3) Das Nutzungsrecht gilt ausschließlich in Bezug auf den Liefergegenstand, mit welchem die Software ausgeliefert wird. Eine isolierte Nutzung der Software bzw. eine Nutzung in Verbindung mit anderen Geräten und Produkten ist dem Kunden nicht gestattet.

(4) Das Nutzungsrecht gilt ausschließlich in Bezug auf den Liefergegenstand, mit welchem die Software ausgeliefert wird. Eine isolierte Nutzung der Software bzw. eine Nutzung in Verbindung mit anderen Geräten und Produkten ist dem Kunden nicht gestattet.

§ 15 Gewährleistung | Haftung | Prüfpflichten

(1) Abbildungen, Zeichnungen, Maße, Kalkulationen, Gewichtsangaben sowie sonstige technische Daten oder Informationen stellen keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien dar. Zugesicherte Eigenschaften oder Haltbarkeits- und Beschaffenheitsgarantien müssen gesondert schriftlich vereinbart werden.

(2) Die 1K5°-Gesellschaft behält sich vor, Änderungen in der Ausführung, Materialwahl und Gestaltung, sowie sonstige Änderungen, die dem technischen Fortschritt dienen und keine Verschlechterung, sondern eine Verbesserung der vertraglich vereinbarten Leistung darstellen, auch ohne vorhergehende Ankündigungen durchzuführen. Dies stellt keinen Mangel dar. Farbabweichungen geringen Ausmaßes (z.B. herstellungsbedingt) gelten als vertragsgemäß und stellen ebenfalls keinen Mangel dar.

(3) Ist der Kunde Unternehmer, hat er seinen gesetzlichen Rügeobliegenheitsverpflichtungen gem. § 377 HGB nachzukommen. Die Gewährleistungsfrist für Unternehmer beträgt (1) ein Jahr.

(4) Ist der Kunde Verbraucher, hat er Mängelrügen wegen unvollständiger Lieferung und sonstiger, offensichtlicher Mängel unverzüglich, spätestens jedoch binnen 10 (zehn) Werktagen nach Lieferung bzw. binnen 3 (drei) Werktagen nach erfolgter Abnahme gegenüber der 1K5°-Gesellschaft anzuzeigen. Sonstige Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 (fünf) Werktagen nach ihrer Entdeckung mitzuteilen.

(5) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen bei Verbrauchern.

(6) Im Fall eines Mangels wird die 1K5°-Gesellschaft die Nacherfüllung durch Nachbesserung vornehmen. Sollte diese fehlschlagen, erfolgt die Mangelbeseitigung durch Ersatzlieferung. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen oder unmöglich, wenn sich nicht aus der Art der Sache, des Mangels oder den Umständen etwas anderes ergibt.

(7) Ist die Nacherfüllung endgültig fehlgeschlagen oder verweigert die 1K5°-Gesellschaft die Nacherfüllung insgesamt, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.

(8) Soweit die Hersteller verwendeter Komponenten und Anlagen (z.B. Photovoltaik-Module, Wechselrichter, Speichersystem, Ladestation, etc.) Leistungs- und Produktgarantien gewähren, richten sich die Ansprüche des Kunden aus diesen Garantien nach den Garantiebestimmungen des Herstellers und sind durch den Kunden unmittelbar gegenüber dem jeweiligen Hersteller geltend zu machen.

(9) Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels kann der Kunde erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder die 1K5°-Gesellschaft die Nacherfüllung verweigert hat. Das Recht des Kunden zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.

(10) Eine weitergehende Haftung ist, ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs, ausgeschlossen. Die 1K5°-Gesellschaft haftet insbesondere nicht für Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind, wie z.B. entgangener Gewinn und sonstige Vermögensschäden.

(11) Soweit eine Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Geschäftsführer, der Angestellten, der Arbeitnehmer, der Mitarbeiter, der Vertreter und der Erfüllungsgehilfen der 1K5°-Gesellschaft.

(12) Eine durch die 1K5°-Gesellschaft erstellte Potentialanalyse bzw. das Heartbeat Angebot stellt lediglich eine grobe Schätzung des wirtschaftlichen Potentials und erreichbaren Autarkiegrads der durch die 1K5°-Gesellschaft angebotenen Anlagen dar. Es dient ausschließlich der Orientierung. Die 1K5°-Gesellschaft macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die Analyse auf einer Vielzahl von Rahmenbedingungen (z.B. Stromertrag, laufende Betriebskosten, Eigenverbrauch, gesetzliche Rahmenbedingungen z.B. für Vergütungssätze nach dem Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) oder dem Energiefinanzierungsgesetz (EnFG), die erzielbare Vergütung durch den Handel mit THG-Quoten oder für den Handel mit Flexibilitäten) basiert, die die 1K5°-Gesellschaft nicht beeinflussen kann und die sich im Laufe der Nutzungsdauer stark verändern können. Die Potentialanalyse bzw. das Angebot beinhalten daher ausdrücklich keine Zusage bzgl. einer Wirtschaftlichkeit oder Amortisation einer Anlage innerhalb einer bestimmten Zeit, zu erzielender Einkünfte oder eines erreichbaren Autarkiegrads.

§ 16 Eigentumsvorbehalt

(1) Die Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller zwischen der 1K5°-Gesellschaft und dem Kunden offenen Forderungen das Eigentum der 1K5°-Gesellschaft.

(2) Ist der Kunde ein Unternehmer, und besteht ein Kontokorrentverhältnis, behält sich die 1K5°-Gesellschaft das Eigentum bis zum Eingang aller Zahlungen aus anerkannten Salden vor.

(3) Ist der Kunde ein Unternehmer, erfolgt jede Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Kunden für die 1K5°-Gesellschaft. Erfolgt diese mit fremden, nicht der 1K5°-Gesellschaft gehörenden Sachen, oder wird die Vorbehaltsware mit solchen fremden Sachen untrennbar verbunden, erwirbt die 1K5°-Gesellschaft das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Werts der Vorbehaltsware zu den fremden Sachen; für die neue Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die Vorbehaltsware. Erfolgt eine Verbindung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, überträgt der Kunde der 1K5°-Gesellschaft anteilsmäßig Miteigentum.

(4) Dem Kunden ist eine Veräußerung, Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware vor Erwerb des Eigentums an der Vorbehaltsware untersagt. Der Kunde ist verpflichtet, bei Zwangspfändungen und sonstigen Beeinträchtigungen der Eigentümerinteressen auf das Eigentum der 1K5°-Gesellschaft an der Vorbehaltsware hinzuweisen und die 1K5°-Gesellschaft hierüber unverzüglich schriftlich zu informieren.

(5) In den Fällen von § 16 Abs. 8 ist die 1K5°-Gesellschaft nach erfolglosem Ablauf einer Nachfrist von 2 (zwei) Wochen berechtigt, die Vorbehaltsware unter Ausschluss etwaiger Zurückbehaltungsrechte des Kunden zurückzunehmen; in den Fällen von § 16 Abs. 3 ist die 1K5°-Gesellschaft zur Rücknahme im Verhältnis der Miteigentumsanteile berechtigt.

(6) Nach Rücknahme und vorheriger Androhung ist die 1K5°-Gesellschaft zur angemessenen Verwertung der Vorbehaltsware berechtigt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden anzurechnen, abzüglich angemessener Verwertungskosten.

(7) Ein Rücktritt vom Einzelvertrag ist dazu nicht erforderlich. Auch stellen Herausgabeverlangen, Rücknahme, Androhung oder Verwertung keinen Rücktritt vom Kaufvertrag dar

(8) Soweit der Kunde Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist, ist der Kunde berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Er tritt der 1K5°-Gesellschaft jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe der der 1K5°-Gesellschaft zustehenden Forderung ab, die ihm aus dem Wiederverkauf gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen und zwar unabhängig davon, ob die Ware ohne, oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis der 1K5°-Gesellschaft, diese Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Die 1K5°-Gesellschaft verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellungen vorliegt. Ist dies aber der Fall, kann die 1K5°-Gesellschaft verlangen, dass der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

§ 17 Datenschutz

(1) Die 1K5°-Gesellschaft verarbeitet die durch den Kunden im Rahmen der Anbahnung und Durchführung des Vertrags mitgeteilten personenbezogenen Daten (z.B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Markt- und Messlokations-ID, Daten zum Stromverbrauch und der Stromerzeugung) vertraulich und gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie des Telemediengesetzes.

(2) Verantwortliche Stelle im Sinne der Datenschutzgesetze und Diensteanbieter im Sinne des Telemediengesetzes (TMG) ist die Voltark GmbH Deutschland, vertreten durch die Geschäftsführer, [Phil Eisberg und Jos Eisberg]. Der Datenschutzbeauftragte des Unternehmens ist zu erreichen über info@voltark.de Voltark GmbH, Friedrich-Ebert Str. 132, 48153 Münster.

(3) Die 1K5°-Gesellschaft verarbeitet die Daten des Kunden in Durchführung des Vertrags oder vorvertraglicher Pflichten. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b) DS-GVO.

(4) Der Kunde wird die 1K5°-Gesellschaft Änderungen seiner im Rahmen des Vertragsschlusses und der Vertragsdurchführung bekanntgegebenen Daten unverzüglich bekanntgeben.

(5) Die 1K5°-Gesellschaft bedient sich bei Erbringen der Vertragsleistungen ggf. Dienstleister. Soweit in diesem Zusammenhang personenbezogene Daten an Partnerunternehmen zur Erfüllung der vertragsgegenständlichen Leistungen weitergeleitet werden, oder diese Unternehmen im Auftrag der 1K5°-Gesellschaft personenbezogene Daten verarbeiten, hat die 1K5°-Gesellschaft mit diesen Unternehmen den gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz entsprechende Vereinbarungen über die Auftragsverarbeitung von Daten (Art. 28 DS-GVO) geschlossen. Soweit der Dienstleister in einem Land ansässig ist, für welches kein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission vorliegt, erfolgt die Verarbeitung der Daten auf der Grundlage der durch die Europäische Kommission genehmigten Standardvertragsklauseln.

(6) Der Kunde ist berechtigt, jederzeit Auskunft über den Stand seiner gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Er ist weiter berechtigt, jederzeit deren Korrektur zu verlangen sowie der Nutzung, Verarbeitung, Speicherung und Übermittlung zu widersprechen bzw. eine erteilte Einwilligung zu widerrufen, soweit die Verarbeitung der Daten nicht für die Erfüllung der vertragsgegenständlichen Leistungen erforderlich ist. Darüber hinaus hat der Kunde das Recht, die Löschung der Daten zu verlangen, soweit diese nicht für die Durchführung des Vertrags benötigt werden. Dem Kunden steht das Recht auf Datenübertragung und ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung zu. Wenn der Kunde die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten eingeschränkt haben möchte, dürfen diese Daten – von ihrer Speicherung abgesehen – nur mit Einwilligung des Kunden oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses der Europäischen Union oder eines Mitgliedstaats verarbeitet werden. Eine automatisierte Entscheidungsfindung oder ein Profiling erfolgen nicht.

(7) Die personenbezogenen Daten des Kunden werden gelöscht, sobald der Zweck für deren Speicherung entfällt. Soweit nicht bereits zuvor durch den Kunden begehrt, werden die erhobenen Daten nach Beendigung der zwischen der 1K5°-Gesellschaft und dem Kunden bestehenden Vertragsverhältnisse gelöscht, soweit die erhobenen Daten nicht aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses oder der Durchsetzung weitergehender Ansprüche erhalten bleiben müssen.

(8) Alle Informationswünsche des Kunden sind – unter möglichst genauer Angabe der Frage – an den Datenschutzbeauftragten der Voltark GmbH, Friedrich-Ebert Str. 132. 48153 Münster, E-Mail: info@voltark.de zu richten. die 1K5°-Gesellschaft wird die Anfrage so schnell wie möglich bearbeiten und versuchen, bestehende Bedenken auszuräumen.

(9) Weiter können Kunden Beschwerde bei einer Datenschutzbehörde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde für die 1K5°-Gesellschaft ist der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Postfach 20 04 44 40102 Düsseldorf Tel.: +49 (0) 211 38424-0 Fax: +49 (0) 211 38424-10 E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de

§ 18 Online Kommunikation

(1) Erfolgt der Vertragsschluss zwischen der 1K5°-Gesellschaft und dem Kunden elektronisch, erfolgt auch die weitere Kommunikation zwischen den Parteien in dem rechtlich zulässigen Umfang ausschließlich elektronisch. Der Kunde erhält sämtliche, im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrags zu übermittelnde Nachrichten und Informationen, an die durch ihn im Rahmen des Vertragsschlusses angegebene E-Mail-Adresse.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, während der Laufzeit des Vertrags die technischen Voraussetzungen (z.B. erreichbare E-Mail-Adresse) für die Online-Kommunikation zu schaffen und deren Erreichbarkeit sicherzustellen.

(3) Die 1K5°-Gesellschaft macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die Umstellung von elektronischer Kommunikation auf Papierform nicht, oder aber nur mit einem erheblichen zusätzlichen Aufwand möglich ist. Soweit der Kunde auf Papierform besteht und 1K5° hierzu nicht aufgrund gesetzlicher Bestimmungen verpflichtet ist, hat er daher die hierbei entstehenden zusätzlichen Kosten zu tragen.

§ 19 Widerrufsrecht für Verbraucher

(1) Widerrufsrecht Wenn Sie Verbraucher sind und diesen Vertrag über unsere Website oder bei sich zuhause abgeschlossen haben, können Sie ihn innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Zur Wahrung der Frist ist eine eindeutige Erklärung (z.B. schriftlich via Brief oder Fax, via Mail oder auch telefonisch) gegenüber der 1K5°-Gesellschaft dahingehend erforderlich, dass der Vertrag widerrufen werden soll. Für einen Widerruf in Textform kann das auf unserer Website zugängliche Widerrufsformular verwendet werden. Sie können anstelle des Musters auch eine eigene eindeutige Erklärung uns gegenüber abgeben. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab Vertragsschluss, oder, bei der Lieferung von Waren, ab dem Tag, an dem Sie, oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Ware (oder die letzte Ware, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück im Falle eines Vertrags über mehrere Waren einer einheitlichen Bestellung oder die Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen oder Stücken) in Besitz genommen haben bzw. hat. Soweit die Waren nach ihren besonderen Anforderungen und Spezifikationen erstellt worden sind, verweisen wir ausdrücklich auf § 19 Abs. 4 dieser Widerrufsbelehrung. Bei Vorliegen der dort näher genannten Voraussetzungen ist ein Widerrufsrecht ausgeschlossen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

Voltark GmbH Friedrich-Ebert-Str. 132 48153 Münster

Tel.: 0251/97447390 E-Mail: info@voltark.de

(2) Widerrufsfolgen Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag des Eingangs der Mitteilung über Ihren Widerruf zurückzuzahlen. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Für die Rückzahlung berechnen wir Ihnen keinerlei Entgelt. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Ware wieder zurückerhalten haben, oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie müssen erhaltene Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf des Vertrags unterrichten, an uns zurücksenden oder uns übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von 14 Tagen absenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Ware einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt, oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung kostenfrei. Nicht paketversandfähige Waren werden bei Ihnen abgeholt. Für einen etwaigen Wertverlust der Waren müssen Sie nur dann aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaft und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit diesen zurückzuführen ist.

(3) Erhaltene Dienstleistungen Soweit die 1K5°-Gesellschaft aufgrund Ihres Wunsches bereits während des Laufs der Widerrufsfrist Dienstleistungen erbringt, haben Sie hierfür eine angemessene Vergütung zu zahlen die dem Anteil der bis zu diesem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung Ihres Widerrufsrechts bezüglich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistungen entspricht.

(4) Ausschluss und Erlöschen des Widerrufsrechts Vorstehendes Widerrufsrecht besteht nicht, soweit die bestellten Waren nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch Sie maßgeblich war, oder die Waren eindeutig auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Das Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Wunsch des Kunden vollständig erfüllt wurde, bevor der Kunde sein Widerrufsrecht ausgeübt hat.

§ 20 Streitbeilegungsverfahren

(1) Die 1K5°-Gesellschaft nimmt nicht an Verfahren mit Verbrauchern zur außergerichtlichen Streitbeilegung im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) teil.

(2) Verbraucher haben die Möglichkeit, über die Online-Streitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform) der Europäischen Union kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer Verbraucherbeschwerde zu einem Online-Kaufvertrag oder einem Online-Dienstleistungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucherschlichtungsstellen in der Europäischen Union zu erhalten. Die OS-Plattform kann unter folgendem Link aufgerufen werden: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.

§ 21 Subunternehmer

(1) Die 1K5°-Gesellschaft ist berechtigt, zur Leistungserbringung im eigenen Ermessen Subunternehmer einzusetzen.

(2) Soweit in diesen AGB oder der Bestellung die 1K5°-Gesellschaft als Erbringer der Leistungen genannt wird, umfasst dieses auch das Erbringen der Leistungen durch etwaige Subunternehmer.

§ 22 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform im Sinne des § 126 b BGB. Dies gilt auch für eine Abbedingung dieser Textformklausel.

(2) Diese AGB unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (Convention of Contracts for the International Sales of Goods, CISG).

(3) Ist der Kunde Unternehmer ist Gerichtsstand der Sitz der 1K5°-Gesellschaft.

(4) Ist der Kunde Verbraucher, gelten die gesetzlichen Bestimmungen für die Wahl des Gerichtsstands.

(5) Diese AGB dürfen dann geändert werden, wenn eine oder mehrere der in ihnen enthaltenen Klauseln durch eine Gesetzesänderung oder ein rechtskräftiges Gerichtsurteil unwirksam geworden sind oder unwirksam zu werden drohen und eine Veränderung zu einer nicht unbedeutenden Störung der durch den Kunden und die 1K5°-Gesellschaft bei Vertragsschluss zugrunde gelegten Interessenlage – insbesondere im Hinblick auf Leistung und Gegenleistung – führt, die nicht durch die Anwendung einer gesetzlichen Regelung ausgeglichen werden kann. Geändert werden können dabei jeweils nur diejenigen Bestimmungen, deren Änderung im Sinne diese Bestimmung notwendig ist. Durch die geänderte Bestimmung darf der Kunden nicht wesentlich benachteiligt werden.

(6) Die 1K5°-Gesellschaft wird den Kunden auf die Änderung der Bedingung rechtzeitig in Textform hinweisen. Die Änderung gilt als genehmigt, wenn ihr nicht innerhalb von 6 (sechs) Wochen in Textform widersprochen wird.

(7) Bei Änderung der AGB durch die 1K5°-Gesellschaft steht dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Die Kündigung hat in Textform zu erfolgen. Die 1K5°-Gesellschaft wird den Eingang der Kündigung unverzüglich in Textform bestätigen.

Stand: Februar 2023